AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Veranstalter:
Lucas Teufel
Beuerfelder Str. 6
96486 Lautertal

Veranstaltungsort:
Alte Pakethalle Coburg
Am Güterbahnhof 15a/b
96450 Coburg

Leistungszeitraum 2025:
13. – 16. November 2025

 

Zustandekommen des Vertrags:

(1) Mit der Anmeldung einer Veranstaltungsteilnahme erklärt der Anmelder gegen über dem Veranstalter den rechtsverbindlichen und bindenden Vertragsschluss. An diesen Vertrag ist der Anmelder unwiderruflich gebunden.

Sofern die Anmeldung abgelehnt wird, erhält der Anmelder spätestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung schriftlich Bescheid.

(2) Der Veranstalter kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, einzelne Aussteller oder Anbieter von der Teilnahme ausschließen. Er kann, wenn es für die Erreichung des

Veranstaltungszweckes erforderlich ist, die Veranstaltung auf bestimmte Aussteller, Anbieter und Besuchergruppen beschränken. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme.

Namensveröffentlichung:

Mit der Unterzeichnung der Anmeldung erteilt der Aussteller dem Veranstalter die

Zustimmung zur Veröffentlichung des Namens des Anmelders sowie ggfs. weiterer

Daten und auch deren Speicherung.

Öffnungszeiten:

13.11. Donnerstag: 17:30 – 22:30 Uhr

14.11. Freitag: 14:00 – 23:00 Uhr

15.11. Samstag: 10:00 – 23:00 Uhr

16.11. Sonntag: 10:00 – 21:00 Uhr

Auf- & Abbau:

Aufbau am Tag vor der Veranstaltung 19:00 – 22:00Uhr. Am ersten Tag der Veranstaltung 10:00 – 17:00 Uhr.

Alle für den Aufbau verwendeten Materialien müssen schwer entflammbar sein (gem. B1).

Abbau:

Abbau am Sonntag ist nicht vor 21.00 Uhr gestattet!

Standnutzung:

(1) Der Veranstalter ist berechtigt zu überprüfen, ob der Aussteller den bereit gestellten

Stand hinsichtlich der Standgröße und der angebotenen Ware/Dienst -leistung

zweckmäßig und vertragsgemäß benutzt.

(2) Werden auf dem Stand nicht zugelassene oder angemeldete Waren/Dienstleistungen angeboten, so ist der Veranstalter berechtigt, den Messestand auf Kosten des Ausstellers räumen zu lassen.

(3) Der Aussteller hat für die Einhaltung aller für sein Angebot geltenden Gesetze, Richtlinien und Vorschriften Sorge zu tragen.

(4) Fußböden, Hallenwände, Säulen, Installations- und Feuerschutzeinrichtungen sowie sonstige feste Halleneinbauten dürfen weder beklebt, benagelt, gestrichen oder anderswertig beschädigt werden. Schäden gehen zu Lasten des Ausstellers und werden in Rechnung gestellt. Im Übrigen sind die technischen Richtlinien des Veranstaltungsortes unbedingt zu beachten.

Absage, Verlegung und Veränderung der Dauer der Messe:

Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grund die Messe abzusagen, örtlich und zeitlich zu verlegen, die Dauer zu verändern, oder – falls die Raumverhältnisse, polizeiliche Anordnungen oder andere schwerwiegende Umstände es erfordern – die Standfläche des Ausstellers zu verlegen, in seinen Abmessungen zu verändern und/oder zu beschränken. Eine örtliche oder zeitliche Verlegung oder eine sonstige Veränderung wir mit Mitteilung an den Aussteller Bestandteil des Vertrages.

Muss der Veranstalter aufgrund Eintritts höherer Gewalt oder aus anderen nicht von ihm zu vertretenden Gründen eine begonnene Veranstaltung verkürzen, so hat der Aussteller keinen Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückzahlung der Standmiete.

Ausstellerausweise:

Ausstellerausweise werden am ersten Veranstaltungstag ausgegeben.

Zahlungsbedingungen:

Nach Bewerbungsverfahren und positiver Rückmeldung, mit der Registrierung erhält der Aussteller durch den Veranstalter nach den Angaben im Anmeldeformular eine Rechnung über die Standmiete. Der Betrag ist innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu bezahlen. Bei nicht fristgemäßem Eingang der Standmiete kann der Veranstalter den Vertrag fristlos kündigen.

Die Standmiete ist vom Aussteller auch dann zu bezahlen, wenn er an der Veranstaltung nicht teilnimmt.

Im Falle einer Stornierung oder Teilnehmeränderung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 150,-€ fällig.

Stornierungen sind nur bis 3 Wochen vor der Veranstaltung möglich, danach ist eine Rückzahlung nicht mehr möglich.

Unteraussteller, Mitaussteller, Überlassung des Standes an Dritte:

Der Aussteller ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Genehmigung der Veranstaltungsleitung den ihm zugewiesenen Stand ganz oder teilweise unter zu vermieten oder sonst zu überlassen, ihn zu tauschen. Konkurrenzausschluss darf weder verlangt noch zugesagt werden.

Veränderungen:

Der Veranstalter behält sich vor, die vom Aussteller oder Händler bzw. dem Aussteller oder Händler zugewiesene Fläche zu verlegen oder in den Abmessungen zu verändern.

Hierfür ergibt sich für den Aussteller nicht das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

Versicherungen:

Jeder Aussteller oder Händler ist verpflichtet, selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung wird empfohlen. Der Veranstalter trägt für die Veranstaltung das allgemeine Haftungsrisiko.

Er schließt eine Haftpflichtversicherung für eventuelle Personen- und Sachschäden ab.

Die allgemeine Bewachung des Geländes und der Hallen übernimmt der Veranstalter ohne Haftung für Verluste und Beschädigungen. Für die Beaufsichtigung und Bewachung des Standes ist der Aussteller selbst verantwortlich. Dies gilt auch während der Auf- und Abbauzeiten, außerhalb der Öffnungszeiten.

Haftung:

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden an den Ausstellungsgegenständen und an der Standausrüstung sowie Folgeschäden. Sollte die Veranstaltung infolge von höherer Gewalt ausfallen oder abgebrochen werden, so wird der Veranstalter von seiner Leistungspflicht befreit. In diesem Falle ist der Veranstalter nicht verpflichtet, bisher eingenommene Ausstellergelder zurück zu gewähren. Der Veranstalter übernimmt keine Gewährleistung für einen wie auch immer gearteten Erfolg der Veranstaltung. Der Veranstalter übernimmt auch keine Gewähr für die Gewinn- und Umsatzerwartung des Ausstellers.

Hygiene:

Aus Hygienegründen besteht in der Messehalle ein komplettes Rauchverbot.

GEMA:

Der Veranstalter sorgt für Unterhaltungsprogramm und im Rahmen dessen für ggfs. anfallende Gebühren an die GEMA. Es ist den Ausstellern untersagt, gebührenpflichtige Unterhaltung im Rahmen der Messe anzubieten. Das gilt insbesondere für Musikwiedergabe an den Ständen

Fotografieren, Zeichnen, Filmen:

(1) Das gewerbsmäßige Fotografieren und Filmen innerhalb des Veranstaltungsgeländes

ist nur von der Veranstaltungsleitung schriftlich zugelassenen Unternehmen/Personen gestattet. Der Veranstalter und von ihm beauftraugte Personen/ Firmen darf/dürfen zu zukünftigen Werbezwecken fotografieren und filmen.

(2) Sollte der Aussteller, sein Stand, sein Angebot oder Teile davon im Rahmen von

(1) und/oder

(2) fotografiert und/oder gefilmt werden, so tritt er vorsorglich mit diesem Vertrag alle Rechten an diesen Bildern ab. Es bedarf keiner weiteren Zustimmung zur Verwendung von Bildern, Ton und Filmen die Rahmen der Veranstaltung durch befugte Personen erstellt wurden.

Allgemeines:

Jeder Aussteller ist für die Sauberkeit seines Standplatzes verantwortlich und bei Veranstaltungsende ist der Stand sauber zu verlassen!

Den Anordnungen des Veranstalters ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Ansprüche gegen den Veranstalter sind innerhalb 4 Wochen nach der Veranstaltung geltend zu machen, anderenfalls gelten sie als erloschen.

Sonstiges:

Nebenabreden sind nur dann rechtsverbindlich, wenn diese schriftlich vorliegen und durch den Veranstalter bestätigt wurden.

Gerichtsstand:

Der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters, Coburg. Für die Rechtsbeziehung zwischen Veranstalter und Aussteller wird das Recht der Bundesrepublik Deutschland vereinbart.